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Herzlich Willkommen in der Kindertagespflege in Nagold

Die von mir betreute Gruppe in Nagold bietet Platz für bis zu max. 5 Kinder zur selben Zeit. Damit kann ich eine intensive Betreuung Ihres Kindes gewährleisten und es individuell fördern. Willkommen sind Kinder ab einem Alter von ca. 10 Monaten bis incl. Grundschulalter (ca. 10 Jahre)

Die Betreuung Ihres Kindes erfolgt in großzügigen Räumen in Nagold mit kindgerechter Ausstattung.

Seit 2015 bin ich als qualifizierte Kindertagespflegeperson tätig und mit Leib und Seele für das Wohl Ihres Kindes da! Ich begleite Ihr Kind in seiner Entwicklung und biete ihm interessante Anregungen.

Folgende Besonderheiten gibt es in meiner Kindertagespflege:

Bedürfnisorientierte und gewaltfreie Begleitung, medizinische Kenntnisse im Bereich der Kinderheilkunde und Asthmamanagements, individuelle Förderung, Sprachförderung, viel Platz, eine große begrünte Terrasse und Nähe zu Sportplatz und Parkanlage.


Was ist das Besondere an der Kindertagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern?

Die professionelle Kindertagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern ist, wie der Kindergarten auch, ein offizielles staatliches Angebot. Die Vermittlung, Überwachung und Finanzierung erfolgt durch einen öffentlichen Träger (Jugendamt). Die Betreuung der Kinder durch qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter richtet sich nach dem offiziellen Bildungsplan des jeweiligen Bundeslandes. Die Arbeit in der Kindertagespflege erfolgt in engem Kontakt mit dem Jugendamt, das als ständiger Ansprechpartner und zugleich Kontrollinstanz in Erscheinung tritt.

Die Besonderheit der Kindertagespflege bei Tagesmüttern und Tagesvätern liegt in der überschaubaren Gruppengröße. Aus pädagogischer Sicht sind die Entwicklungsmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren in einer Kleingruppe ideal. Somit können Tagesmütter und Tagesväter intensiv und individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen und es als konstante Bezugsperson spielerisch fördern. Darüber hinaus erleichtert Ihnen die hohe Flexibilität der Kindertagespflege die Organisation des familiären Alltags und die grundlegende Betreuung Ihres Kindes.

Ein Platz in der Kindertagespflege ist nicht teurer als ein Krippen- oder Kindergartenplatz. Die tatsächliche Höhe des Eigenbetrages der Eltern oder des erziehungsberechtigten Elternteils für die öffentlich geförderte Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater richtet sich nach dem Einkommen.


Auf einen Blick zusammengefasst:

PROFESSIONALITÄT: Die Betreuung in der Kindertagespflege erfolgt ausschließlich durch qualifizierte Tagesmütter und Tagesväter.

KLEINE GRUPPEN: Betreuungsgruppen von maximal 5 Kindern pro Tagesmutter oder Tagesvater sind für die Entwicklung von Kindern bis 3 Jahren ideal und ermöglichen so den Kontakt zu einer festen Bezugsperson.

STAATLICHE FÖRDERUNG: Die Kindertagespflege ist ein offizielles Betreuungsangebot der Kommunen und wird vom Jugendamt unterstützt und überwacht.

INDIVIDUELLE LÖSUNGEN: Die Flexibilität der Kindertagespflege garantiert, dass die Bedürfnisse des Kindes und die Ansprüche der Eltern im besonderen Maße berücksichtigt werden.

VERGLEICHBARE KOSTEN: Die Betreuung eines Kindes durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater ist nicht teurer als der Platz in einer Krippe oder einem Kindergarten. Die Höhe der Kosten richtet sich in der Regel nach dem Einkommen der Eltern.

Wussten Sie schon? Vorteile der Kindertagespflege gegenüber anderen Betreuungsformen

Die Kindertagespflege weist gegenüber vergleichbaren Betreuungsangeboten (Krippe, Kindergarten) entscheidende Vorteile auf. Nicht umsonst schneidet sie bei offiziellen Befragungen von Eltern zur Zufriedenheit mit der Betreuung ihrer Kinder regelmäßig am besten ab.

Für die Kindertagespflege sprechen eindeutig die Gruppengröße und die Anzahl der Kinder pro verantwortlicher Betreuungsperson. Während in Kindergärten nicht selten Gruppen von bis zu 20 Kindern von zwei Erzieherinnen oder Erziehern betreut werden, beläuft sich die Zahl der Kinder pro Tagesmutter oder Tagesvater im bundesweiten Durchschnitt auf 3-4. Es lässt sich leicht nachvollziehen, dass die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater im Interesse des Kindes sehr intensiv erfolgt und individuelle Bedürfnisse besonders stark berücksichtigt werden können.

Neben der zielgerichteten Förderung Ihres Kindes durch eine konstante Bezugsperson profitieren Sie als Eltern insbesondere von der im Vergleich flexibleren Betreuung. Die Kindertagespflege ist, grundsätzlich nicht an feste Bring- und Abholzeiten gebunden, so dass Tagesmütter und Tagesväter Rücksicht auf Ihre Alltagsplanung und zeitlichen Ressourcen nehmen können. Auch die Kosten für die Kindertagespflege werden von Eltern als fair erachtet. Damit wird die Kindertagespflege zu weit mehr als nur einer Alternative zu Kindergarten & Co!

Gesetzliche Rahmenbedingungen der Kindertagespflege


Seit August 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. (Auch Kinder unter 1 Jahr haben unter bestimmten Voraussetzungen, die individuell geprüft werden, diesen Rechtsanspruch). Die Tagespflegeperson hat den gleichen gesetzlichen Förderauftrag wie institutionelle Einrichtungen; eine kontinuierliche, organisierte Erziehung, Bildung und Betreuung. Sie unterstützt die familiäre Erziehung und ermöglicht es den Familien, Beruf und Kinder besser zu organisieren und zu kombinieren. Sie gilt als qualifiziertes Angebot frühkindlicher Bildung, das die sprachlich-kognitive, die körperliche und die sozial-emotionale Entwicklung von Kindern fördert. Die Tagespflege wird vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien unterstützt.


§ 22 SGB Grundsätze der Förderung

Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten. Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt oder im Haushalt des Personenberechtigten geleistet.

Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen:

  • die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigefn Persönlichkeit fördern
  • die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen unf ergänzen
  • den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser besser miteinander vereinbaren zu können

Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein. Die Förderung soll sich am Alter und Entwicklungsstand, den sprachlichen und sonstigen Fähigkeiten, der Lebenssituation sowie den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen Kindes orientieren und seine ethnische Herkunft berücksichtigen.


§ 23 SGB Förderung in Kindertagespflege

Die Förderung in Kindertagespflege umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung an die Tagespflegeperson.

Geeignet sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben.